Gerne bieten wir Ihnen das gesamte Leistungsspektrum im Rahmen von Neubau- & Bestandssanierungen an und begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Gemäß § 88 GEG sind wir nachweisberechtigt für sämtliche Arten von zu führenden Wärmeschutznachweisen für Neubau- und Bestandsgebäuden.
Durch die EU-Gebäuderichtlinie ist die Energieausweis-Erstellung für Neubauten und bestehende Gebäude zur Pflicht geworden. In Deutschland wird diese Richtlinie durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Darin wird gefordert, dass unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Mieter-, Eigentümerwechsel oder geförderte Sanierungsmaßnahmen ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt werden muss.
Mit dem Energieausweis werden Gebäude energetisch bewertet. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Das Ziel der Energieausweise ist, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen.
Der Gesetzgeber fordert von den Energieausweis-Ausstellern bestimmte fachliche Kompetenzen und Qualifikationen. Unser Ingenieurbüro ist berechtigt, alle Ausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude auszustellen.
Zu diesen Leistungen zählen u.a.:
Sie möchten ein KfW-Effizienz-Haus realisieren oder eine geplante energetische Sanierung fördern lassen?
Als dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung umfasst neben der exakten Dimensionierung von Wärmeerzeugern auch die Auslegung alternativer Wärmeerzeuger auf Basis regenerativer Energien.
Ebenso wird die Optimierung des Verteilsystems mittels Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 forciert und somit der hydraulische Abgleich vorbereitet. Auch die Planung von Trinkwassernetzen gemäß Trinkwasserverordnung und VDI6023 sowie die Planung von Lüftungsanlagen sind Teil der Leistungen unseres Büros.
Abgerundet wird das Angebot durch (meist industrielle) Sondermaßnahmen wie