Leistungen

Wärmeschutz-Nachweise für Wohn- & Nichtwohngebäude 

Gerne bieten wir Ihnen das gesamte Leistungsspektrum im Rahmen von Neubau- & Bestandssanierungen an und begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Gemäß § 88 GEG sind wir nachweisberechtigt für sämtliche Arten von zu führenden Wärmeschutznachweisen für Neubau- und Bestandsgebäuden.

 

Erstellung von Energieausweisen 

Durch die EU-Gebäuderichtlinie ist die Energieausweis-Erstellung für Neubauten und bestehende Gebäude zur Pflicht geworden. In Deutschland wird diese Richtlinie durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Darin wird gefordert, dass unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Mieter-, Eigentümerwechsel oder geförderte Sanierungsmaßnahmen ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt werden muss.
Mit dem Energieausweis werden Gebäude energetisch bewertet. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Das Ziel der Energieausweise ist, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen.
Der Gesetzgeber fordert von den Energieausweis-Ausstellern bestimmte fachliche Kompetenzen und Qualifikationen. Unser Ingenieurbüro ist berechtigt, alle Ausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude auszustellen.

 

Effizienzhaus-Begleitung / Energieberatung / KFW

Zu diesen Leistungen zählen u.a.:

  • Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211
  • Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2
  • Mindestwärme- und Feuchteschutz (DIN 4108-2 u. 4108-3)
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Luftdichtheitskonzept gemäß DIN 4108-7
  • Beleuchtungstechnik, Bilanzierung nach DIN V 18599-4

Sie möchten ein KfW-Effizienz-Haus realisieren oder eine geplante energetische Sanierung fördern lassen?
Als dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude freuen wir uns auf Ihre Anfrage. 

 

TGA-Planung

Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung umfasst neben der exakten Dimensionierung von Wärmeerzeugern auch die Auslegung alternativer Wärmeerzeuger auf Basis regenerativer Energien.
Ebenso wird die Optimierung des Verteilsystems mittels Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 forciert und somit der hydraulische Abgleich vorbereitet. Auch die Planung von Trinkwassernetzen gemäß Trinkwasserverordnung und VDI6023 sowie die Planung von Lüftungsanlagen sind Teil der Leistungen unseres Büros.

Abgerundet wird das Angebot durch (meist industrielle) Sondermaßnahmen wie

  • Die Planung von Anlagen zur Wärme-, Kälte- und Drucklufterzeugung sowie -verteilung
  • Planung von Wärmerückgewinnungssystemen
  • Planung von hydraulischen Sanierungen in Verteilsystemen